staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsfachberufe
Ausbildung zum
Qualitätsbeauftragten
 
Im Rahmen des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Pflegeeinrichtungen verpflichtet ein Qualitätsmanagementsystem nach §72 SGB XI einzuführen. Die Qualitätsbeauftragten nehmen hierbei eine Schlüsselfunktion wahr. Sie sind für die Projektdurchführung verantwortlich und koordinieren alle qualitätssichernden Maßnahmen und Kräfte.
 
Seminarinhalte:
  • Qualitätsmanagement, Qualitätsmanagementmodelle
  • Gesetzliche Grundlagen des QM: § 112 SGB XI; §§135 / 137 SBG V;
  • Gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Quali-tätssicherung DIN ISO 9000 – 2005; DIN EN ISO 9001; DIN EN ISO 9004
  • Sicherung und Nachweis der Qualität
  • Erarbeitung von Qualitätshandbüchern
  • Projektmanagement, Betriebswirtschaft
  • Rhetorik, Kommunikation
  • Moderation, Präsentation incl. PC-Nutzung
zeitl. Umfang: 160 Unterrichtsstunden
Zugangsvor-
aussetzung:
  • Abgeschlossene Berufsausbidung im Gesundheits- und Sozialwesen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung oder
  • Hoch- bzw. Fachschulabschluss mit einjähriger praktischer Erfahrung im Gesundheitswesen
Abschluss: Prüfung als Kolloquium mit Präsentation eines Qualitäts-Themas.
Nach dem erfolgreichen Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat der UNIVERSUM-Akademie, das von den Pflegekassen anerkannt wird.
Referenten: Fachdozenten
Termine: Beginn: ab Montag, 06. Dezember 2010 – bis vorauss. März 2011
Jeweils montags von 8.00 bis 15.00 Uhr (8 Std.)
   
Kosten: 640,00 €
Ort: Parkschloss Leipzig-Grünau am Allee-Center,
Nikolai-Rumjanzew-Strasse 100, 04207 Leipzig

(Zugang über den Toreingang Schönauer Strasse in den Park der Robert-Koch-Klinik)
Anmeldung: Internet - ANMELDEFORMULAR
  oder schriftliche Anmeldung bitte an die
  Private Berufsbildungs-Akademie Universum GmbH
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100
04207 Leipzig
  Tel: 0341 - 422 97 54
Fax: 0341 - 422 97 57
Teilnehmer: Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Bei weniger als 10 angemeldeten Teilnehmern behalten wir uns vor, Ihnen einen Ausweichtermin und -ort vorzuschlagen bzw. das Seminar bis 7 Tage vor Beginn abzusagen.
Fälligkeit:  
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